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Mit ager publicus wurden alle Liegenschaften bezeichnet, die der Staat durch Eroberungen erwarb (Rom nahm ein Drittel bis die Hälfte des Landes von den besiegten Völkern), mittels Erbschaft erhielt (Attalos Ill. hinterließ Rom 134 v.Chr. das Königreich von Pergamon) oder von Verurteilten konfiszierte.
Je nach ihrer jeweiligen Beschaffenheit hatten die Güter unterschiedliche Verwendungen: Die einen wurden durch Rom ausgebeutet (Bergbau und vor allem Holzabbau), die anderen (landwirtschaftliche Nutzflächen) wurden an Siedler oder Privatleute verteilt, natürlich gegen Pacht, andere schließlich (unbewirtbare Flächen) dienten, ebenfalls gegen Gebühr, als öffentliche Weideplätze. Im Prinzip aber war ager publicus nur eine andere Bezeichnung für ’Besitz’ im Gegensatz zu ’Eigentum’ und somit widerrufbar. Und so hatten einige Großgrundbesitzer am Ende der Republik den ager publicus in Italien unter sich aufgeteilt und betrachteten ihn als ihr persönliches Eigentum. |
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