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Erst gegen Ende des 3. oder zu Beginn des 2. Jhs. v.Chr. tauchen in Rom aus Griechenland kommende Ärzte (medicr) auf, die diesen Namen verdienen. Bis dahin hatten Quacksalber und Scharlatane, die in der Kräuterkunst (scientia herbarum) bewandert sein wollten, mehr schlecht als recht ihren Platz eingenommen.
Der erste, von dessen Niederlassung in Rom man Kenntnis hat, war Archagathos, der 219 v.Chr. aus Sparta gekommen war. Die Medizin aber litt unter dem Vorurteil, das traditionelle Römer wie etwa Cato Censorius gegen alles Griechische hegten. Zu Beginn des 1. Jhs. v.Chr. gründete Asklepiades aus Prusa, ein Arzt und Philosoph , in Rom eine private Medizinschule; eine staatliche Medizinschule (scola medicorum) gab es aber erst am Ende der Herrschaft des Augustus 14 n.Chr. Unterrichtet wurde dort wie überhaupt in jeder Spezialschule – mit Ausnahme der des Rechtes – in Griechisch bis etwa zur Mitte des 4. Jhs. Die Römer der christlichen Zeit interessierten sich zwar schon für Medizin, doch ließen die Schriften eines Varro , Plinius des Älteren oder Celsus eher eine praktische Gelehrsamkeit als eine medizinische Wissenschaft hervortreten. Gegen Endedes 2. Jhs. n.Chr. ließ sich mit Galen, der aus Pergamon stammte, der nach Hippokrates bedeutendste Mediziner der Antike in Rom nieder. Als Leibarzt des späteren Kaisers Commodus hinterließ er ein bemerkenswertes Werk in griechischer Sprache, in dem er eine Synthese der von den verschiedenen Medizinschulen propagierten Lehren zu schaffen suchte.
Nur wenige römische Bürger ergriffen den Beruf des Arztes, obschon er recht lukrativ war. Erst zu Beginn der Kaiserzeit zählte man die Medizin zu den ’freien Künsten’. In den Häusern der Reichen gab es einen Leibarzt, oft ein Sklave ; die anderen griffen auf die medizinische Hilfe von Ärzten zurück, die Praxen (medicina) eröffnet hatten oder Hausbesuche machten (circulator).
Im Militär gab es zur Kaiserzeit Ärzte (medici castrenses), und um das 2. Jh. schuf man ein Für- und Vorsorgesystem, durch das die Mediziner vom Staat bezahlt wurden und die Armen kostenlos behandeln konnten. In Rom etwa gab es 14 solcher Ärzte, die man archiatri populares nannte, jeweils einen pro Stadtteil; darüber hinaus gab es noch die archiatri Palatini, ein Medizinerkollegium, das dem Kaiserpalast zugeteilt war. Die archiatri genossen manche Vorteile und konnten blendende politische Laufbahnen einschlagen. Sie waren die einzigen, die ihr Wissen und ihre Kompetenz vor einem Expertengremium unter Beweis stellen mußten. Doch war auch für die übrigen Mediziner die Möglichkeit, sich ’ungeprüft’ niederzulassen, durch schwere Strafen beschränkt, die das Gesetz für den Fall vorsah, daß einem Patienten aus Fahrlässigkeit Schaden zugefügt wurde.
Schon seit dem 2. Jh. v. Chr. hatte sich die Medizin in Spezialbereiche aufgeteilt: Neben den Allgemeinmedizinern gab es Chirurgen , Augenärzte , Zahnärzte und, auf verwandtem Gebiet, Tierärzte . |
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