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Bezeichnet gleichermaßen die zahlenmäßige Erfassung der Bürger wie auch ihres Vermögens. Eine Zählung fand alle fünf Jahre statt und wurde durch die Zensoren veranlaßt. Bei dieser Gelegenheit wurden die Bürger auf die drei tribus , die verschiedenen Schichten und Zenturien aufgeteilt. Um etwa zum Ritterstand zu gehören, mußte man einen census von 400000 Sesterzen aufweisen, für den Senatorenstand war zur Kaiserzeit ein census von 1 Mio. Sesterzen vonnöten. |
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