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Der cursus honorum bezeichnet die Reihenfolge, nach der man die Magistratsämter erlangen konnte. Hierbei muß zwischen der Zeit der Republik und der Kaiserzeit unterschieden werden.
Republik. Ursprünglich gab es überhaupt keine Regelung, so daß man Prätor werden konnte, nachdem man Konsul gewesen war. Doch ein Gesetz von 180 v.Chr. (lex Villia annalis) ordnete die Ämterreihenfolge und legte Mindestaltersgrenzen fest. Künftig mußte man sich in folgender Reihenfolge um die Ämter bemühen: Quästor , kurulischer Ädil , Prätor, Konsul. Nach der Quästur stellten die Ämter der Vigintiseviri sowie das des Militärtribunen eine Art Noviziat dar, waren aber nicht obligatorisch. Voraussetzung war jedoch die Ableistung von zehn Jahren Militärdienst. Dementsprechend konnte man sich erst um das 27. Lebensjahr für die Quästur bewerben. Andererseits wurde die Ämterfortschreibung dadurch verhindert, daß man zwischen der Bekleidung zweier Magistraturen zwei Jahre pausieren mußte, zwischen zwei Konsulaten betrug die Zwangspause gar zehn Jahre. Doch die Altersvoraussetzungen änderten sich von Zeit zu Zeit, und ab Sulla konnte man erst ab dem 43. Lebensjahr Konsul werden.
In der Kaiserzeit muß zusätzlich noch zwischen der Senats- und der Ritterlaufbahn unterschieden werden. Die Senatslaufbahn begann bei den Vigintiseviri oder dem Militärtribunat mit mindestens 17 Jahren; es folgten die Quästur (25 Jahre), das Tribunat oder die Ädilität (27 Jahre), die Prätur (30 Jahre) und das Konsulat (32 Jahre). Doch waren diese Magistraturen, die dem Senatorenstand vorbehalten waren, Ehrenämter und nur für die Funktionsstellen von Belang, die man durch sie erreichen konnte. Die wichtigsten derartigen Funktionsstellen waren als quästorische das Legat der Statthalter der senatorischen Provinzen , als prätorische das Legat der Legionen oder der kaiserlichen Provinzen und als konsularische die Stadtpräfektur sowie die Präfekturen der konsularischen, senatorischen Lind kaiserlichen Provinzen. Darüber hinaus stand den Mitgliedern des Senatorenstandes der Zugang zu bestimmten Priesterämtern, etwa der Pontifices , Auguren , Fetialen oder Flaminen , zu. Diese drei Funktionsbereiche wurden normalerweise nach der entsprechenden Magistratur ausgeführt, doch konnte der Kaiser stets, wen er wollte, durch adlectio (Wahl) zum Quästor, Prätor oder Konsul ernennen. Die Mitglieder des senatorischen Adels trugen den Titel clarissimus (Erlauchter).
Die Ritterlaufbahn war eine große Neuerung und eine Erfindung des Augustus . Man begann sie durch Militärämter wie etwa dem Tribunat oder der Präfektur einer Kohorte der Hilfstruppen, der Präfektur eines Flügels der Reiterei , dem Tribunat einer prätorianischen Legion oder Kohorte. Mit dem 27. Lebensjahr konnte man dann die eigentliche Laufbahn, die zwei Stufen hatte, beschreiten. Die erste Stufe waren die Prokuratorenämter, wie etwa das des Prokurators der Finanzen, des Statthalters einer Provinz, des Prokurators a rationibus, einer Art Finanzminister, oder das des Leiters der Kanzlei . Die andere Stufe bestand aus den Präfektenämtern, etwa dem Proviantmeister , dem Polizeimeister , der Präfektur von Ägypten oder der über eine Flotteneinheit. Die höchste Stufe der Ritterlaufbahn war das Amt des Stadtpräfekten . Auch die Mitglieder des Ritterstandes hatten Zugang zu einigen Priesterämtern, etwa den Luperkalen oder den Haruspices . Den unterschiedlichen Ämtern wurden seit Hadrian auch verschiedene, hierarchisch abgestufte Ehrentitel verliehen: egregius, perfectissimus, eminentissimus,
Die Magistraturen waren stets unbezahlt, doch wurde die Ausübung einer senatorischen oder ritterlichen Funktionsstelle besoldet. Die Entlohnung für eine senatorische Funktionsstelle war von 300000 bis zu 1 Mio. Sesterzen gestaffelt; die Staffelung der Ritterstellen begann bei 60000 und endete bei 300000 Sesterzen. |
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