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Der langjährige thüringische BdV-Landesvorsitzende Dr. Paul Latussek kann sich als rehabilitiert betrachten: Für den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Volksverhetzung gibt es keinen hinreichenden Tatverdacht. Zu dieser Erkenntnis war bereits im Januar die Erfurter Staatsanwaltschaft gekommen; dem schloß sich nun das Landgericht Erfurt an und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Latussek war von einem Journalisten vorgeworfen worden, im November 2001 während einer Rede auf dem BdV-Verbandstag in Arnstadt "volksverhetzende Äußerungen getätigt" zu haben. Angeblich habe er den Holocaust und insbesondere die Verbrechen von Auschwitz geleugnet. Er selber hat diese Vorwürfe stets bestritten, was allerdings die BdV-Bundesversammlung nicht hinderte, ihn als Präsidiumsmitglied abzuberufen. Die Ostdeutschland in der Bundesversammlung hatten diesem Schritt energisch widersprochen und dafür plädiert, Latusseks Mitgliedschaft allenfalls bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen, eine Position, die sich jetzt als absolut richtig erwiesen hat.
Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts hatte ein Journalist namens Keller die Affäre ausgelöst, indem er "die Rede des Beschuldigten in den entscheidenden Passagen akustisch falsch verstanden" und - obwohl nach eigenem Bekunden "besonders an der Wortwahl interessiert" - unzutreffend wiedergeben hatte.
Nachdem die Ermittlungen mangels hinreichenden Verdachts eingestellt wurden, wartet nicht nur Paul Latussek gespannt darauf, ob die Medien, die sich anfangs so eifrig an der Verbreitung des Volksverhetzungsvorwurfs beteiligt hatten, nun auch in angemessenem Umfang über seine Rehabilitierung berichten. Von Interesse dürfte auch das weitere Vorgehen der BdV-Spitze sein, nachdem die Grundlage für Latusseks Abberufung aus dem Präsidium nicht mehr gegeben ist. Juliane Meier |
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