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Unter dem Begriff Fellachen kann zweierlei verstanden werden: In einem erweiterten Sinne werden vielfach alle abhängigen Ackerbauern des Orients Fellachen genannt, soweit sie in einer bestimmten Hörigkeit von ihren Grundherren das Land bewirtschaften, das ihnen nicht gehört. Diese Abhängigkeit kann soweit gehen, dass sie nicht nur Frondienste zu leisten und Pachtzins zu zahlen haben, sondern auch im Bedarfsfall Wehrdienste für ihre Grundherren leisten müssen. Fellachen im engeren Sinne nennt man jene rund 30 Millionen Ackerbauern im Niltal und im Nildelta, die alle sunnitische Muslime sind und arabisch sprechen. Obwohl die ägyptischen Fellachen vielfach als ein eigenes Volk betrachtet werden, handelt es sich bei ihnen letztlich nur um einen fest umrissenen Bauernstand, der bis in die Zeit der Pharaonen zurückreicht. |
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