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Geänderte Bedingungen

 
     
 
Einstimmig ohne Aussprache hat der Bundestag am 6. April einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts (16/916,16/955) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (16/ 1145). Das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952 regelt den Ausgleich von kriegs- und kriegsfolgebedingten Schäden und Verlusten sowie von Härten, die sich aus der Neuordnung des Geldwesens nach dem Krieg ergeben haben. Im klassischen Lastenausgleich müssen
der Regierung zufolge noch rund 1500 zum Teil schwierige Verfahren bearbeitet werden.

Die Zahl der Empfänger von Kriegsschadenrente habe zuletzt jährlich um rund 14 Prozent abgenommen und belaufe sich noch auf rund 14500, heißt es. Die beauftragten Kreditinstitute verwalten noch 210 Millionen Euro an Krediten. Im Vordergrund stehe die Rückforderung von Zahlungen wegen des Ausgleiches von Vermögensschäden in den neuen Ländern durch inzwischen vorgenommene Rückgaben oder Entschädigungen. Von rund 520000 möglichen Rückforderungsfällen seien bislang 70 Prozent abgeschlossen. Die Änderungen zielen darauf ab, das Gesetz bei den schwierigen Verfahren für Vergleiche zu öffnen und die Wiederaufnahme nach Abschluß von Vergleichsverfahren zeitlich einzuschränken.

Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, daß das Gesetz mit seiner Zustimmung verabschiedet werden müsse, da auch Landesbehörden betroffen seien. Die Regierung hielt diese Zustimmung nicht für erforderlich. Walter Haack
 
     
     
 
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