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Latifundien

 
     
 
Bei den latifundia handelt es sich um ausgedehnte Landgüter, die hochstehende Persönlichkeiten aus Rom oder aus der jeweiligen Gegend auf öffentlichem Grund und Boden (ager publicus ) angelegt hatten und die im Prinzip nicht ihr Eigentum waren, die sie aber als ihr Eigentum ansahen (dominium).

Diese großen Landgüter bestanden vor allem aus Weideflächen, auf denen die Sklaven die Viehherden hüteten, sowie aus extensiven Kulturen wie etwa Wein- und Olivenanbau. Heute ist es kaum mehr möglich, zwischen latifundia und Großgrundbesitz zu unterscheiden, da sie in Güter mittlerer Größe unterteilt waren, die man freien Bauern übertrug. Auf diese Weise betrieb man eine Mischkultur. Diese großen Grundbesitze scheinen in Norditalien zahlreicher gewesen zu sein, wohingegen sich die eigentlichen latifundia eher in Süditalien befunden haben. Jedenfalls scheint Italien sich trotz mancher Gesetze , die sich bemühten, den Großgrundbesitz zu begrenzen und den städtischen Plebs zu kleinen Grundbesitzern zu machen (wie etwa das Gesetz des Licinus Stolon 376 v.Chr. oder die Reformen der Gracchen [133-121 v.Chr.)), und andererseits Kolonien zu gründen, die eine Ansiedlung auf Neuland erlauben sollten (Vorstöße dazu wurden von C. Gracchus, Apuleius Saturninus, der 100 v.Chr. Tribun war, und Drusus, dem Tribun des Jahres 91 v.Chr., unternommen), am Ende der Republik in den Händen einiger weniger Grundbesitzer befunden zu haben. Die Kaiser Augustus , Nerva und Trajan wollten ihrerseits eine Schicht aus kleinen Grundbesitzern vor allem in den Provinzen schaffen.
 
     
     
 
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