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Municipium

 
     
 
Mit dem Begriff ’Stadt’ (municipium) bezeichnet man innerhalb Italiens Orte, die Rom sich einverleibte und für die es die Teilnahme an Verwaltungsund Militäraufgaben festlegte, die sich aber dennoch ihre Autonomie, ihre gewachsenen Institutionen, ihr Recht und gelegentlich auch ihre Sprache bewahren konnten. Die Unterschiede in der Rechtsstellung werden erst im Detail erkennbar: Die ältesten Orte, so etwa Tusculum, Formiae, Cumae oder Fundi, behielten weitestgehende Autonomie und ihre Einwohner waren keine römischen Bürger ; andere wiederum waren weniger unabhängig und ihre Bewohner besaßen das unvollständige Bürgerrecht , d.h. kein Wahlrecht. Seit dem 3. Jh. v.Chr. erhielten die municipia nach und nach das vollständige römische Bürgerrecht, und 42 v.Chr. besaßen alle das römische Bürgerrecht.

Auch in den Provinzen gab es municipia. Bei diesen war der Rechtsstatus der Einwohner sehr unterschiedlich; der Grund und Boden unterlag der Grundsteuer. Durch ein Edikt Caracallas wurden 212 n.Chr. alle Ortschaften in den Provinzen in den Rechtsstatus eines municipium erhoben.

Zwar beließen die Rechtsstellungen, welche Rom den Städten Italiens und der Provinzen gewährte, diesen oftmals eine gewisse Verwaltungsautonomie, doch führte die zunehmende Zentrierung auf Rom auch zu einer Vereinheitlichung derartiger städtischer Institutionen, wobei man in der Regel stadtrömische zu kopieren sich bemühte. So findet man in der Regel drei Organe: Eine Volksversammlung (comitia); den aus Dekurionen bestehenden Senat (curia, ordo decurionum); Magistraten (Ädile , Quästoren , duumviri ). Bei letzteren war Zahl und Funktion von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig. Andererseits gab es auch städtische Priesterkollegien. Insbesondere hierbei erwies sich Rom als überaus tolerant, indem es nicht versuchte, die eigenen Götter durchzusetzen, sondern lokale Synkretismen zuließ. Trotzdem behielten in Griechenland und im Orient manche Städte ihre alten Stadtverfassungen. Die Ausübung eines Magistratsamtes in einem municipium führte oftmals zur Verleihung des römischen Bürgerrechts.
 
     
     
 
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