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Dieser Begriff bedeutet soviel wie ’Beschützer’, ’Verteidiger’ und wurde in mannigfachem Sinn angewandt, je nach dem, in welcher Beziehung der patronus zu seinem oder seinen Schützlingen stand: Es konnte sich um die Beziehung zu einem aus der Klientel oder einem Freigelassenen handeln. Der Freigelassene schuldete seinem patronus Respekt oder Gehorsam (obsequium), der hei Streitfällen mit seinem patronus seine Rechte vor Gericht begrenzte. Darüber hinaus schuldete er ihm auch eine gewisse Zahl häuslicher oder persönlicher Dienste (operae), und schließlich fiel ein Teil seiner Güter (bona) wie in Erbfolge an den patronus zurück. Der patronus seinerseits schuldete dem Freigelassenen Hilfe und Schutz. Vor Gericht ist es denn auch er, der ihm als Rechtsanwalt seine Stimme gibt. Die Städte der Provinzen hatten oft in Rom einen patronus, der sie repräsentierte und ihre Interessen vertrat (patronus coloniae, municipiae). |
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