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Freie Menschen, die weder römische Bürger noch Latiner sind, sich aber auf dem Territorium Roms niedergelassen haben. Für lange Zeit waren ihre Lebensumstände recht schwierig, besaßen sie doch keinerlei bürgerliche Rechte . Im Jahre 241 v. Chr. richtete man einen Fremdenprätor (praetor peregrinus) ein, der die sich aus ihrer Anwesenheit ergebenden Probleme lösen und die Streitfälle der Fremden (peregrini) untereinander sowie zwischen Fremden und Bürgern schlichten sollte. Abgesehen davon sollten sie nach ihren eigenen Gesetzen leben. Zur Kaiserzeit wurde ihnen häufig das Bürgerrecht zugestanden, so daß sich die Zahl der peregrini verringerte. |
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