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Promagistrat

 
     
 
Eine Person, die mit den Machtbefugnissen des Magistrats ausgestattet ist, die allerdings nur außerhalb des pomerium wirksam sind.

Eine Promagistratur hat stets militärischen Charakter und ist zumeist ein militärisches Kommando oder die Statthalterschaft einer Provinz . Entsprechend dieser Charakteristik gab es drei Promagistraturen: Prokonsul , Proprätor und, aber recht selten, Proquästor. Man benannte in der Regel durch Senatsbeschluß als Promagistrate solche Magistrate , die in Amt und Würden oder am Ende ihrer Amtszeit waren, indem man ihre Machtbefugnisse verlängerte, oder indem man konsularische, prätorische oder quästorische Amtsgewalt einem Privatmann übertrug, egal ob er eine Magistratur ausgeübt hatte, wie es etwa im Falle des Pompeius geschah, der zwei Triumphe erhielt, ohne zuvor Magistrat gewesen zu sein. In der Theorie ist der Promagistrat dem Magistrat nachgeordnet, da seine Machtbefugnisse außerhalb des pomerium liegen. Im Unterschied zu den Magistraturen sind die Promagistraturen nicht auf ein Jahr begrenzt, sondern werden durch Senatsbeschluß für eine festgelegte Zeit vergeben.

Als zur Zeit Sullas Konsulat und Prätur zu städtischen Magistraturen wurden, konnten nur die Promagistrate militärische Kommandos ausüben und als Statthalter in den Provinzen tätig sein. Als Pompeius nun 52 v.Chr. den fünfjährigen Abstand zwischen der Bekleidung einer Magistratur und einer Promagistratur aufhob, wurde sie praktisch zu einem unabhängigen Amt und die Nominierung eines Privatmannes zum Promagistraten, die bis dahin eine Ausnahme war, wurde legalisiert.

Zur Kaiserzeit waren die Promagistrate die Provinzstatthalter.
 
     
     
 
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