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Das ius provocationis ad populum bedeutete, daß jeder Bürger die Möglichkeit hatte, Berufung bei der Volksversammlung bezüglich jeder Entscheidung einzulegen, die über ihn die Todesstrafe oder die Verbannung verhängte. Diese Bestimmung, die das Imperium des Magistrats beschränkte, war seit dem 3. Jh. v.Chr. umstritten. Andererseits bot die Schaffung permanenter Gerichte im Prinzip dieselben Garantien, deren Entscheidungen dann aber ohne Berufungsmöglichkeiten blieben, so daß diese Einrichtung überflüssig wurde. |
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