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Das Amt des Prätors (praetor) wurde 367 v.Chr. geschaffen und war sicher von Anfang an auch für die Plebejer offen. Bis 241 gab es nur einen Prätor, der in Rom saß und die Organisation der Prozesse leitete. Doch die Erweiterung der Aufgaben und der Schutz der peregrini führte zur Einführung eines zweiten praetor, des praetor peregrinus, dem es oblag, Streitfälle der Fremden untereinander sowie mit römischen Bürgern zu schlichten. Die Prätoren urteilten aber nicht selbst, sondern verwiesen, nachdem sie die Klagen angehört und die Prozeßformeln aufgesetzt hatten, die Parteien an ein anderes Gericht. Dieses Verfahren verlief gemäß den Magistratsverordnungen , die sie bei Antritt ihres Amtes erlassen hatten.
Ihre Tätigkeiten beschränkten sich aber nicht nur darauf, denn sie konnten auch ein militärisches Kommando führen, den Senat oder die Komitien einberufen, Gesetze vorschlagen oder als Statthalter in den Provinzen tätig sein. Nach 241 vergrößerte sich ihre Zahl, und unter Caesar gab es 16 Prätoren.
Die Prätoren wurden von den Zenturiarkomitien gewählt, besaßen das Imperium und das Recht zu den großen Auspizien . Ihre Magistratur war nicht kollegial und ihr Aufgabengebiet wurde ihnen zugelost.
Zur Kaiserzeit war die Zahl der Prätoren schwankend, und der Kaiser wirkte indirekt, später direkt auf ihre Nominierung ein. Ihre Machtbefugnisse wurden in nachrepublikanischer Zeit sehr verringert, doch zumeist betraute man sie mit Spezialaufgaben wie etwa einer Prätur für Erbschaftsprozesse oder einer solchen für Streitfälle zwischen der Staatskasse und Privatleuten. Trotzdem blieb diese Magistratur begehrt, eröffnete sie doch die Möglichkeit, die Statthalterschaft einer Provinz zu erhalten. |
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