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In klassischer Zeit benutzte man dieses Wort nurmehr in pluralischer Form und in begrenzten Sinn, denn bei den Versammlungen richteten sich die Redner an ihre Zuhörer mit dem Wort: Quirites, etwa im Sinne von ’Römische Mitbürger’. Im Gegensatz dazu wandte sich der Redner im Senat an seine Hörer mit den Worten: Patres conscripti, ’Väter und Beigeordnete’. Im juristischen Sprachgebrauch ist das ius quiritium gleichbedeutend mit dem Zivilrecht. In der Umgangssprache benutzte man den Ausruf quirites ähnlich wie das Wort ’Bürger’ in der französischen Revolutionszeit.
Doch die Herkunft des Wortes ist dunkel, vor allem im Zusammenhang betrachtet, denn ein Gott Quirinus wurde auf dem ursprünglich von Sabinern bewohnten Quirinal verehrt. Aber selbst die Römer wußten nichts mehr über dessen Natur und Wirkweise. Als quirites bezeichneten sich auch die Bürger nach der Vereinigung der Latiner und Sabiner . Zieht man darüber hinaus eine Verbindung von den altehrwürdigen Formulierungen Senatus Populusque Romanus und Populus Romanus Quirites zu der Hypothese von der Dreiteilung der indo-europäischen Gesellschaft, so ist man versucht, in den quirites ein Überbleibsel der dem Quirinus zugeordneten Arbeiterschicht zu sehen. Populus stünde dann für die Mars verehrende Kriegerkaste und senatus für die den Dienst an Jupiter versehende herrschende Priesterschicht. |
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