|
Der Stand der Ritter (ordo equester) fahrt seinen Namen und seinen Ursprung auf einen militärischen Dienstgrad zurück, der verknüpft ist mit der Militärorganisation des Servius Tullius in 193 Zenturien . Unter diesen Zenturien gab es 18, die einen höheren census hatten als die der ersten Klasse und die vom Staat ein Pferd erhielten, d. h. den Kaufpreis sowie den Unterhalt des Pferdes, um in der Kavallerie Dienst zu tun. Diese nannte man Ritter (equites Romani equo publico) im Unterschied zu den Reitern (equites), die sich auf eigene Kosten ausrüsteten. Um nun aber Ritter zu werden, genügte es nicht, zum erforderlichen census zu zählen (immerhin 400000 Sesterzen im 3. Jh. v.Chr.), sondern man mußte auch von den Zensoren auserwählt werden, denn es war eine Ehre. Ab dem 4. Jh. löste sich der Ritterstand von seinem militärischen Ursprung, da die Bedeutung der Kavallerie innerhalb des römischen Militärs schwand und zunehmend von Verbündeten und Hilfstruppen gestellt wurde. Die Zugehörigkeit zum Stand war offen: Patrizier wie Plebejer , Römer und Italer konnten dazu gehören. Doch ab dem 2. Jh. gehörten die Senatoren nicht mehr dazu, da eine Zugehörigkeit zum Ritterstand mit dem cursus honorum unvereinbar war. Die Ritter, die Magistratsämter anstrebten, mußten ’ihr Pferd’ zurückerstatten.
Der Ritterstand bestand nicht nur aus Geschäftsleuten und Generalpächtern, es finden sich in ihm auch reiche Grundbesitzer, Angehörige freier Berufe (Rechtsanwälte , Juristen ) sowie städtische Beamte. Am Ende des 2. Jhs. v.Chr. übertrug ihnen C. Gracchus die dauerhaften Gerichtshöfe, die Sulla ihnen dann aber zugunsten der Senatoren wieder nahm. Ihr Einfluß auf Politik und Finanzwesen war immens, doch bildeten die Ritter nie eine politische Partei .
Als eine Art zweite Aristokratie besaß der Ritterstand das Recht auf Ehrenzeichen: auf goldenen Ring und trabea, eine weiße Toga mit einem Purpurstreifen. Am 15. Juli fand jedes Jahr eine Parade statt, die transvectio equitum.
Zur Kaiserzeit bekleideten viele Ritter Führungspositionen in der Verwaltung. Zwar war ihnen ein cursus honorum verwehrt, doch ließ der Kaiser solche Ritter, die einen hinreichenden census aufweisen konnten, in den Senatorenstand aufsteigen. |
|