|
Königszeit. Der Senat entsprach dem Kronrat, setzte sich aus den Oberhäuptern (patres) der Familien zusammen und beriet den König in wichtigen Angelegenheiten. Beim Tode des Königs übernahmen sie das Interregnum , wobei sich die patres reihum als Interrex abwechselten, und benannten denjenigen, der seine Kandidatur vor die Kuriatsversammlung bringen sollte.
Republik . Die Zahl der Senatoren wurde von anfangs 300 auf 900 zur Zeit Caesars stetig vergrößert. Sehr wahrscheinlich erhielten die Plebejer um die Mitte des 4. Jhs. v. Chr. Zugang zu diesem Gremium, doch ihre Anrede unterschied sich von der der Patrizier. Während man diese weiterhin als patres anredete, waren die plebejischen Senatoren die conscripti (Hinzugeschriebene), weshalb man auch die Senatoren mit patres conscripti anredete. Wenn sich auch die Unterschiede zwischen beiden Gruppen nach und nach verwischten, behielten die patres dennoch einige Privilegien wie etwa den Interrex oder die für die Gesetze wichtige auctoritas patrum. Die Wahl der Senatoren oblag zuerst den Konsuln , ab dem Ende des 4. Jhs. dann den Zensoren , die sie aus ehemaligen Magistraten sowie unter herausragenden Privatleuten auswählen mußten. Das notwendige Alter betrug 46 Jahre, wurde aber durch Sulla auf 30 herabgesetzt. Der Rang der Senatoren untereinander richtete sich nach der zuvor ausgeübten Magistratur und ihrem Alter; ihr Vorsitzender, der sich als erster in die Senatsliste eintrug, hieß princeps senatus. Den Senatoren stand das Recht zu, eine Tunika mit breitem Purpurband und Schuhe mit einer Sichel als Schmuck zu tragen. Sie genossen eine Reihe Privilegien, unterlagen aber auch bestimmten Verboten; so war es ihnen etwa untersagt, Handel zu treiben, Steuern zu verpachten oder als publicani tätig zu sein.
Vorsitzender des Senates war der Magistrat (Konsul, Prätor , Tribun ), der ihn einberief. Die Senatoren berieten seinen Vorschlag und faßten darüber einen Senatsbeschluß , der praktisch Gesetzeskraft besaß. Die Versammlungen des Senats fanden innerhalb eines templum , meist in der Kurie , statt, wobei die Tore offenstanden.
In der Theorie besaß der Senat keinerlei Zuständigkeitsbereich, da die Exekutivgewalt bei den Magistraten lag, die Legislative bei den Komitien und die Jurisdiktion zwischen Magistraten und Komitien geteilt war. Tatsächlich aber übte er großen Einfluß aus, der durch seine Konstanz und seine Zusammensetzung aus einem senatorischen Adel erwuchs. Der Senat wirkte als Hüter der Tradition. Sein Ansehen war in Rom wie im Ausland sehr groß.
Seine Autorität zeigt sich in einer Reihe von Punkten: Wahrung des traditionellen Kultes , Hüter von Sitte und Ordnung, Beteiligung an den dauerhaften Gerichten , Finanzverwaltung, insbesondere Abstimmung über Kriegsanleihen und Provinzialverwaltung, Außenpolitik, insbesondere Friedensverhandlungen und -schlüsse, militärische Angelegenheiten, Gesetzgebung durch Senatsbeschlüsse, Ratifizierung der durch die Komitien beschlossenen Gesetze, Rechtsprechung über die Magistrate bei Beendigung ihrer Amtszeit und schließlich Befugnisse in Notsituationen, wozu etwa die Erweiterung der Machtbefugnisse bestimmter Magistrate, aber auch deren Absetzung, die Aussetzung von Gesetzen, die Erklärung gefährlicher Bürger zu Gesetzlosen oder Staatsfeinden zählen. All diese Kompetenzen waren durch die Würde des Senates (maiestas senatus) garantiert.
Kaiserzeit. Die Autorität des Senates schwand trotz der gelegentlichen Phasen seiner Macht beständig. Die Zahl der Senatoren wurde auf 600 zurückgesetzt. Sie wurden vom Kaiser aus altgedienten Magistraten bestimmt, doch konnte er darüber hinaus auch Privatleute, die den senatorischen census aufbrachten, der bei 1 Mio. Sesterzen lag und den es zur Zeit der Republik nicht gegeben hatte, dazu benennen. Eine wichtige Neuerung, nämlich daß sich der Senat auch für Leute aus den Provinzen öffnete, kennzeichnete dieses Verfahren; so stammten von den 231 Senatoren zur Zeit Trajans , deren Herkunft man kennt, immerhin 104 aus den Provinzen.
Zu den neuen Zuständigkeiten, die der Senat als Ersatz für die verlorenen erhielt, waren vor allem richterliche: Er arbeitete als Berufungsinstanz in Zivilsachen und als Strafgericht in bestimmten Fällen. Des weiteren konnte er im Privatrecht Gesetze erlassen. Doch im3. Jh. nahm die Bedeutung des Senates endgültig ab, denn seit Diokletian war Rom nicht mehr Hauptstadt des Reiches, und der Senat wurde zum Stadtrat von Rom degradiert.
Zu Beginn der Kaiserzeit war der Senat auch die Zufluchtsstätte der republikanischen und stoischen Opposition. |
|