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Die Staatsausgaben lassen sich grob in fünf wesentliche Bereiche gliedern:
Kult : Bau und Unterhaltung von Tempeln , Altären , Kapellen; Besoldung der Vestalinnen und Flaminen sowie niederer Bediensteter; Kosten für Feste , Spiele und außergewöhnliche Feierlichkeiten.
Öffentliche Bauten: Bau und Unterhaltung sämtlicher öffentlicher Gebäude, Kanalisationen und des Straßennetzes in Rom, den Kolonien und denmunicipia . Zur Kaiserzeit übernahm die Staatskasse nurmehr in Rom ausgeführte Arbeiten.
Militär : Ursprünglich waren die Ausgaben für das Militär begrenzt, denn die Soldaten waren gehalten, sich selbst auszurüsten und sich auf ihre Kosten oder auf die ihrer Tribus während der Feldzüge zu versorgen. Doch seit dem 4. Jh. v.Chr. übernahm die Staatskasse den Unterhalt der Truppen im Felde sowie die Soldleistung. Mit der Vergrößerung der Truppenstärke und der Heranbildung eines stehenden Heeres sowie einer Marine belastete dieser Etatposten die Kasse sehr.
Versorgung Roms und öffentliche Wohlfahrt: Dank der Getreidegesetze des 2. und 1. Jhs. v.Chr. stand jedem in Rom wohnhaften Bürger ein bestimmtes Quantum verbilligten, später sogar kostenfreien Weizens zu. Caesar und Augustus beschränkten die Zahl der Rechtsinhaber auf 200000. In der Kaiserzeit führte man darüber hinaus noch die kostenlose oder verbilligte Verteilung anderer Güter ein (congiaria), z. B. Fleisch, Wein oder Öl. Ebenso machten es sich die Kaiser zur Gewohnheit, an die Truppen Belohnungen (donativa) zu verteilen. Hinzu kamen noch die Stiftungen zur Unterstützung bedürftiger Familien , um die Geburtenrate zu fördern (alimenta).
Verwaltungsausgaben: Zur Zeit der Republik fielen die Ausgaben für die Verwaltung Roms und seiner Provinzen nicht sehr ins Gewicht, den die Magistrate waren ehrenamtlich tätig und die municipia verwalteten sich selbst, lediglich die Statthalter erhielten eine Aufwandsentschädigung. In der Kaiserzeit lastete die Ausdehnung der Verwaltung, die wachsende Zahl Beamter sowie das staatliche Postwesen schwer auf dem Haushalt. |
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