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Die Volksinitiative "WIR gegen die Rechtschreibreform" hat in Schleswig-Holstein einen Volksentscheid durchgeboxt. Am Tag der Bundestagswahl, am 27. September 1998, können die Bürger mit ihrer Stimme entscheiden, ob unsere Rechtschreibung bleibt oder verändert werden soll.
Nun aber ist um die Abstimmung Verwirrung entstanden. Wo soll man sein Kreuz machen? Auf dem Abstimmungszettel wird nicht etwa einfach gefragt: "Sind Sie für oder gegen die Rechtschreibreform?" sondern es werden drei auf den ersten Blick unverständliche Fragen gestellt.
Hier sei klargestellt: Wer gegen die Rechtschreibregeln ist, der darf nur die 1. Frage ankreuzen, die da lautet: "Gesetzentwurf der Volksinitiative ,Wir gegen die Rechtschreibreform: Folgender § 4 Abs. 10 wird in das Landesschulgesetz aufgenommen: In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu?" Der rechts stehende Kreis mit dem JA ist anzukreuzen.
Wer die 2. oder 3. Frage oder beide ankreuzt, der zeigt an, daß er für die Reform ist. Eigentlich wäre seine Teilnahme an dem Volksentscheid überflüssig, denn wer überhaupt nicht teilnimmt, der unterstützt damit die Änderung der Rechtschreibung.
Es ist absurd, aber auch bezeichnend: Dieselben politischen Kräfte, die vor nicht langer Zeit die Möglichkeit des Volksentscheids eingeführt haben, versuchen jetzt, da sich ein Volksentscheid gegen ihre politischen Vorstellungen wendet, mit allen Tricks, ihn zu behindern.
Wer also die Rechtschreibreform verhindern will, der muß zur Abstimmung gehen und die 1. Frage ankreuzen.
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