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Frage: Wir sind mehrere Frauen aus den ehemaligen Vertreibungsgebieten, die nach dem letzten Krieg in die Sowjetunion verschleppt worden sind. Wir sind auch völlig unerfahren bei Gesetzen und möglichen Hilfen, die heutzutage für uns bestehen.
a) So haben einige von uns einen Antrag bei der Freundeskreis Ostdeutschland in Hamburg gestellt in der Hoffnung, daß ihre Rente wegen der Zwangsarbeit nach dem Krieg aufgebessert wird.
b) Andere haben einen Unterstützungsantrag bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn, Wurzerstraße 106, gestellt und auch in vielen Fällen eine Unterstützung von einigen 1.000 Euro erhalten. Wir haben schon oft im vernünftige und verständliche Lösungen gelesen, bitte, klären sie uns auch über diesem Thema auf.
Antwort: zu a) Die Erfassung deutscher Opfer von Zwangsarbeit durch den Arbeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter , dem mehrere Freundeskreisen und weitere Organisationen angehören, dient erst einmal der Dokumentation dieser Schicksale und der Anregung der öffentlichen Diskussion über einen würdigen und angemessenen Umgang mit den Opfern. Fernziel ist auch eine Entschädigung dieses Personenkreises, deren Umsetzung allerdings ohne öffentliche Debatte nicht realistisch ist. Alle Opfer von Zwangsarbeit werden so vorerst mittels eines Erfassungsbogens nur erfaßt. Es bleibt also zunächst eine Registrierung für diese Opfer; ob die Forderung auf Entschädigung vom Gesetzgeber (Bundestag) in der nächsten Periode 2003-2006 erfüllt wird, muß einfach abgewartet werden.
Zu b) Die Bundesregierung hat seit dem 1. Januar 2000 dafür gesorgt, daß auch Verschleppte aus den ehemaligen Ostgebiete - Unterstützungsleistungen von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge erhalten können. So fallen nach dem Häftlingshilfegesetz auch "Ver- schleppte oder Zivildeportierte von jenseits der Oder/Neiße, aus dem Sudetenland und Südosteuropa" unter den Begriff der Anerkennung als politische Häftlinge. Nach jahrzehntelangem Gezerre hat das Bundesinnenministerium (BMI) gute und für alle Länder gleich anzuwendende Hinweise herausgegeben.
"Bei Zivildeportierten aus den ehemaligen Reichsgebieten jenseits Oder und Neiße kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß die Gewahrsamnahme zunächst vordringlich aus sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgt ist und trotz nachfolgender Heranziehung zur Zwangsarbeit ein politischer Gewahrsam im Sinne von Paragraph 1 Absatz 1 HHG nicht ausgeschlossen ist."
Dazu muß jeder wissen, daß zunächst der Antrag auf Unterstützung bei der Stiftung gestellt werden muß. Antragsformulare sind schriftlich anzufordern. Die Stiftung beantragt dann bei der zuständigen Länderbehörde die offizielle Anerkennung.
Der Erfolg dieses Jahres: Von Januar bis April 2002 sind über 2.000 Unterstützungsanträge mehr als im Jahr 2001 eingegange |
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