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Seinen Namen darf man in Deutschland nicht ohne Weiteres ändern. "Er steht grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers", erläutert Gabriele Hermani, stellvertretende Pressesprecherin des Bundesministeriums des Inneren. Für eine Änderung reiche es nicht aus, seinen Namen nicht mehr zu mögen oder sich einen anderen zu wünschen. Um seinen Vor- oder Familiennamen ändern zu dürfen, muß man zum Beispiel nachweisen, daß man stark unter ihm leidet. "Jeder Fall wird dabei einzeln geprüft", sagt Karin Helms, zuständig für Namensänderungen beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Kiel. Als Nachweis bedarf es beispielsweise einer psychologischen Stellungnahme. "Eine Namensänderung kann etwa in Fällen von Mißbrauch Teil der Therapie sein", berichtet Helms.
Ein Name kann ebenfalls geändert werden, wenn er anstößig oder lächerlich ist oder Anlaß zu Wortspielen gibt. Auch extrem komplizierte oder im Deutschen schwer auszusprechende Namen können gewechselt werden. "Einige Menschen ändern nach ihrer Einbürgerung ihren Namen", sagt Helms. Auch typisch deutsche Sammelnamen - also etwa Meier, Müller oder Schulz - können abgelegt werden. Wer seinen Namen wechseln möchte, muß sich an die zuständige Namensänderungsbehörde wenden. Je nach Wohnort sind dies unterschiedliche Stellen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, beispielsweise das Ordnungsamt oder Standesamt. Antragsteller brauchen zum Beispiel Personenstandsurkunden oder ein psychologisches Gutachten. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Schuldnerauskunft können nötig werden. "In der Regel ist eine Namensänderung, bei der ein Vor- oder Familienname stark oder komplett verändert wird, nur für Personen möglich, die keinen Eintrag im Führungszeugnis oder in der Schuldnerkartei aufweisen", erläutert Helms.
Die Verwaltungskosten sind von Fall zu Fall verschieden. Sie können bei der Änderung des Vornamens bis zu 255 Euro betragen, der Wechsel des Familiennamens kann bis zu 1022 Euro kosten. (ddp) |
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