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Das "Ehrenwort" existiert im deutschen Recht als Kategorie gar nicht. Allerdings gibt es im Zivilrecht das "Versprechen", das übrigens jedem Vertrag zugrunde liegt. Aber ein Versprechen ist nichtig und unwirksam, wenn es gegen geltendes Recht, gegen die Verfassung, andere Gesetze oder gegen die "guten Sitten" verstößt – das gilt auch im privaten Rechtsverkehr zwischen Bürgern.

Kohl hat bei seinem Amtsantritt dem deutschen Volk mit dem Amtseid geschworen, daß er Verfassung und Gesetze als bindende Normenordnung anerkennt. Das ist sein Versprechen. Da kann er sich nicht rumdrehen, privat anderen etwas anderes versprechen und dafür die Verfassung außer Kraft setzen. Für mich ist das, als hätte er hinter seinem Rücken die Finger gekreuzt. Mit solch einem Ehrenwort, auf das er sich beruft, berührt er die Kategorie der Ganoven-Ehre. Auch in der Mafia und bei den Jungen Pionieren gibt bzw. gab es ein Ehrenwort.

Prof. Dr. Rolf Görschner
Verfassungsrechtler und Rechtsphilosoph an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

 

Der Kern der politischen Auseinandersetzung, die wir heute führen, ist die Frage, ob die Bürger auf die Integrität, auf die Unbestechlichkeit und auf die Unabhängigkeit der politischen Institutionen und der politisch Handelnden vertrauen können. Ich beantworte diese Frage aus meiner Erfahrung in zehn Jahren Tätigkeit als Landesminister und sieben Jahren als Generalsekretär mit einem klaren Ja. Ich habe es in dieser ganzen Zeit nicht ein einziges Mal erlebt, daß Entscheidungen der Regierungen, denen ich angehört habe – im übrigen alles Regierungen unter dem Ministerpräsidenten Helmut Kohl oder dem Bundeskanzler Helmut Kohl
–, oder Entscheidungen meiner Partei durch Geld oder Abhängigkeitsverhältnisse gesteuert worden wären. Und wenn jemand dies mit einer Geldspende bei mir versucht hätte, wäre er zur Tür hinausgeflogen ...

Entsprechend diesem Gesetz hat die Christlich Demokratische Union auf ihrem Stuttgarter Parteitag in ihrer Beitrags- und Finanzordnung folgendes bestimmt:

Erstens. Spenden sind abzulehnen, wenn ersichtlich ist, daß der Spender persönliche Vorteile damit verfolgt.

Zweitens. Alle Spenden sind öffentlich zu verzeichnen.

Drittens. Alle Spenden, die eine Einzelperson, z. B. ein Mandatsträger, erhält, sind unverzüglich der Parteiorganisation, der der Empfänger angehört, anzuzeigen und mit dieser abzurechnen.

Viertens. Spendenquittungen dürfen nicht mehr von Einzelpersonen und Mandatsträgern, sondern nur noch von den Berechtigten der Parteiorganisation, z. B. den Kreisvorsitzenden und Geschäftsführern, ausgestellt werden.

Wer sich daran nicht hält, handelt parteischädigend und wird zur Verantwortung gezogen. Ich fordere alle Parteien des Deutschen Bundestags auf, ähnlich klare und eindeutige Konsequenzen aus dem neuen Parteiengesetz zu ziehen.

Heiner Geißler vor dem Bundestag am 16. November 1984 im Beisein des damaligen Kanzlers Kohl

 

Er ist ein begabter politischer Mensch, der offenbar in der Lage war, oppositionelle Stimmen aus allen Lagern zu sammeln, und es ist notwendig, sich damit auseinanderzusetzen.

Helmut Zilk, ehemaliger Bürgermeister von Wien (SPÖ), der 1989 angesichts des Falls der Mauer in Wien die schwarz-rot-goldene Flagge aufziehen ließ, zu Jörg Haider.
 
     
     
 
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