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Weihe

 
     
 
Ein religiöser Akt der Weihe ist die consecratio, bei der die pontifices aus einem profanen einen heiligen Gegenstand machen. In der Hauptsache handelt es sich um eine Eigentumsübertragung zugunsten der Götter . Städte, Ortschaften und religiöse Gebäude wie Tempel , Heiligtümer oder heilige Haine wurden auch nach ihrer inauguratio geweiht. Die umgekehrte Prozedur ist die Verweltlichung (profanatio), die geweihte Gegenstände weltlicher Nutzung zuführt. Die Zeremonie der consecratio ist zu unterscheiden von der dedicatio , von dieser aber nicht zu trennen.

Angewandt auf Personen erhält die consecratio eine dreifache Bedeutung, wobei es sich übrigens auch um eine zivil- wie sakralrechtliche Strafe handeln kann, da das betreffende Individuum ebenso wie seine Güter für verdammt (sacer) erklärt wird. Diese consecratio capitis oder bonorum zieht die Todesstrafe oder die Verbannung nach sich. Zur Kaiserzeit konnte consecratio auch die Vergöttlichung der Kaiser, die sich selbst zu Göttern (divi) erklärten, meinen.

Der andere Fall der Weihe ist die devotio, bei der sich eine Person an die unterirdischen Götter wendet, um ihren Unmut zu besänftigen und die erschütterte Ordnung wiederherzustellen.

Dieser Opfertypus ist magischen Ursprungs, und man findet ihn in historischer Zeit etwa bei Militärführern, z.B. bei P. Decius Mus im Jahre 295 v.Chr.
 
     
     
 
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