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Das Zensorenamt (censor) ist eine Magistratur, die 443 v.Chr. eingerichtet wurde, um die Konsuln von der Schätzung der Bürger und der Bewertung ihres Vermögens zu entlasten. Es gab zwei Zensoren, die alle fünf Jahre von den Zenturiarkomitien gewählt wurden. Ihre Amtszeit betrug lediglich 18 Monate, und der Tod eines von ihnen zog die Absetzung des anderen nach sich. Sie waren unantastbar, niemandem gegenüber verantwortlich und nicht wiederwählbar. Ihre Aufgabe erstreckte sich auf drei Bereiche: Zum einen sollten sie das Vermögen der Bewohner schätzen, sie in das Verzeichnis einer tribus eintragen Lind den Schichten und Zenturien zuteilen. Zum anderen hatten sie das Verzeichnis der Senatoren und Ritter zu führen und schließlich sollten sie die Staatseinnahmen und -ausgaben protokollieren. Ihr Amt gab ihnen das Recht und die Möglichkeit, als Sittenpolizei zu fungieren und Streitfragen zwischen dem Staat und Privatleuten zu lösen. Gegen Ende der Republik verloren die Zensoren praktisch alle ihre Amtsaufgaben, und zur Kaiserzeit wurden damit die Verwalter (curatores) betraut. Dennoch nahmen verschiedene Kaiser auch den Titel des Zensors an. Zwei Zensoren wurden besonders berühmt: Appius Claudius Caecus und Cato Censorius. |
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