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Öffentliche Versammlung ohne gesetzgeberische Kraft, die unter dem Vorsitz eines Magistraten abgehalten wird. Der Volksmenge wurden hier Ratschläge und Informationen allgemeiner, politischer, militärischer und sonstiger Art übermittelt. Jedem Bürger stand das Rederecht zu. Diese Versammlungen fanden an den Fasten in der Nähe der Rostra statt. Personen ohne Bürgerrecht wurden nicht geduldet. |
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