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Das sagt der Katechismus

 
     
 
Damit ein Krieg gerechtfertigt ist, muß eine Anzahl von Kriterien erfüllt sein: das Vorhandensein eines gerechten Grundes; daß die Kriegshandlung von einer legitimierten Autorität eingeleitet wird; daß diese von der richtigen Absicht geleitet wird; daß die Ergebnisse einer Handlung nicht mehr Übles bewirken, als das angestrebte Gut wert ist; daß es das letzte Mittel ist; daß eine angemessene Erfolgsaussicht besteht; daß das Endergebnis die Errichtung des Friedens ist.

Wenn eine geplante Kampfmaßnahme diesen Anforderungen entspricht, so sind außerdem noch Einschränkungen zu berücksichtigen in dem, was bei der sich dann ergebenden Kriegshandlung legi-tim ist. Es sollte eine Verhältnismäßigkeit der an- gewandten Mittel herrschen, bei der das Maß der Gewalt, das notwendig ist, um die Ziele des Konfliktes zu erreichen, nicht überschritten wird. Es muß auch Sorge dafür getragen werden, daß Schaden oder Tod bei unschuldigen
Personengruppen vermieden werden. (2302 bis 2317)
 
     
     
 
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