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Da es in der Antike keinerlei Staatsanwaltschaft gab, wurde in Rom die Rolle des Anklägers durch einen Privatmann ausgefüllt, der bestimmte Bedingungen erfüllen mußte und vom Magistrat zugelassen war. Zur Kaiserzeit wurde das Denunziantentum (delator) begünstigt und zu einer wahren Plage. |
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