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Während man in Deutschland immer darauf hofft, daß Polen im Zuge der EU-Osterweiterung auch den deutschen Heimatvertriebenen eine Rückkehr gestatten wird, baut man in Warschau immer neue Dämme gegen eine solche Heimkehr. Das polnische Parlament, der Sejm, hat jetzt eine gesetzliche Regelung verändert, die den alten deutschen Eigentümern von Grundstücken im heutigen Polen eventuell die Möglichkeit auf einen Rückkauf ermöglicht hätte. Das Anfang der neunziger Jahre eingeführte Gesetz hatte eine "Lücke", so kritisierten es viele Polen. Es sollte die kommunistischen Enteignungen zumindest teilweise rückgängig machen und den früheren Eigentümern ein Vorkaufsrecht einräumen.
Dabei dachte man in Warschau ausschließlich an die eigenen Landsleute; der Gesetzestext konnte aber auch so verstanden werden, daß zu den "früheren Eigentümern" auch die Deutschen gezählt werden können, die 1945 und später vertrieben wurden.
Genau das aber wollte Warschau aller deutsch-polnischen Versöhnungsrethorik zum Trotz vermeiden. Daher beschloß der Sejm am 7. Januar 2000 eine Gesetzesänderung. Nun sind die früheren deutschen Eigentümer und ihre Erben ausdrücklich von diesem Vorkaufsrecht ausgeschlossen. Das neue Gesetz muß aber noch vom polnischen Präsidenten Aleksander Kwasniewski unterzeichnet werden. In Polen wurde der Ausschluß der Deutschen von den Tageszeitungen einhellig begrüßt. Ein Protest der Bundesregierung ist bislang nicht bekannt geworden. R. L.
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