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Die Römer besaßen wie die übrigen Völker der Antike kein besonderes diplomatisches Corps. Ebensowenig gab es bei ausländischen Staaten akkreditierte Botschaften. Zur Zeit der Republik lag der diplomatische Dienst in Händen des Senates , er empfing die ausländischen Gesandten oder sandte römische aus seinen eigenen Reihen aus (legati). Die Gesandtschaft bestand aus zwei bis zehn Männern und konnte mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sein, so mit der Erneuerung eines Bündnisvertrages, der Beilegung von Konflikten, dem Ersuchen um Hilfeleistung, Klagen, Kriegserklärungen oder Friedensverhandlungen. Auf ihren Reisen wurden die legati von Fetialen begleitet, denn jeder politische Akt mußte nach bestimmten Riten vollzogen werden, um den Frieden der Götter nicht zu beeinträchtigen. In der Kaiserzeit trat der Kaiser selbst an die Stelle des Senates, empfing die ausländischen Delegationen und wählte diejenigen aus, die seine Interessen bei fremden Staaten vertreten sollten. Bei dieser Tätigkeit stand ihm das Büro ab epistulis der kaiserlichen Kanzlei zur Seite. |
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