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Ursprünglich bedeutete das lateinische hostis gleichermaßen Feind wie Fremder. Doch die Verachtung allem Fremden gegenüber wurde durch die Gesetze der Gastfreundschaft (hospitium) gemäßigt, denn der Gast war durch private (hospitium privaturn) oder staatliche (hospitium publicum) Freundschaftsabkommen geschützt. Darüber hinaus gab es ab der Mitte des 3. Jhs. v.Chr. den Rechtsstatus des Fremden, durch den jeder freie Mann, der sich in Rom niedergelassen hatte oder auf der Durchreise war und weder das römische Bürgerrecht besaß noch dem latinischen Recht unterstand, geschützt wurde.
Von diesem Zeitpunkt an nahm hostis die speziellere Bedeutung ’Staatsfeind’ im Gegensatz zu inimicus (persönlicher Feind) und zu latro (Räuber) an. Selbstverständlich wurde jeder aufrührerische Bürger zum Staatsfeind erklärt, so z. B. Catilina . |
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