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Latiner

 
     
 
Die Bezeichnung Latini wandte man nicht nur auf die Bewohner Latiums an, sie konnte auch eine besondere Kategorie des Bürgerrechts bezeichnen.

Der Überlieferung nach war einer der ersten Siege Roms nach der Vertreibung der Etrusker über einen latinischen Bund beim Regillersee errungen worden. Einige Jahre später aber sah sich Rom in der Notlage, sich mit den Latinern auf gleicher Ebene verbünden zu müssen; es entstand der Latinische Bund (nomen Latinum) im Jahre 493 v.Chr. Als Bündnis gleichrangiger Völker achtete das nomen Latinum die Autonomie seiner Mitglieder und gestand ihnen wechselseitige Rechte zu. Die Latiner hatten das Recht, sich mit Römerinnen zu verheiraten (ius conubii), Besitz zu erwerben (ius commercir), in Rom an Abstimmungen mitzuwirken (ius suffragii), waren aber von den Legionen ausgeschlossen und durften nicht in Magistratsämter gewählt werden. Wer sich in Rom niederließ, erhielt das volle Bürgerrecht. Dieser Rechtsstatus schien den Latinern aber ungenügend; sie erhoben sich und wurden von Rom besiegt (340-338). Der Latinische Bund wurde aufgelöst. Rom erkannte jeder Stadt einen in der Regel wohlmeinenden Rechtsstatus zu, wobei manchen gar das Bürgerrecht verliehen wurde. Doch zwischen Rom und den Städten des nomen Latinum, die nicht das volle Bürgerrecht erhalten hatten, gab es keine gleichberechtigten Verträge mehr, denn auf das foedus aequum folgte das foedus iniquum, das u. a. ein Verbot der alten Latinerstädte zu einem Bündnis enthielt.

Im Gegensatz zu den Latinern des alten nomen Latinum, die man auch Latini veteres (Altlatiner) nannte, standen die Bürger der coloniae Latinae, also der nach 338 gegründeten latinischen Kolonien , deren Rechtsstellung seit der Gründung von Ariminum (238) weit weniger günstig war als die der Latini veteres, denn die Kolonien (Ariminum, Benevent, Firmun, Brindisi u.a.) hatten nicht das Recht, Geld zu prägen, die Bewohner konnten keinen Heiratsvertrag mit Römern schließen und erhielten nicht mehr automatisch das römische Bürgerrecht, wenn sie sich in der Stadt niederließen. Dieses latinische Recht (ius Latii) wandte man später auf Städte in den Provinzen an. Nach 49 v.Chr. gab es auf dem Gebiet Italiens kein latinisches Recht mehr, doch in den Provinzen wurde es als Auszeichnung verstanden und war oft ein Schritt zum vollständigen Bürgerrecht.
 
     
     
 
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