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Viele Heimatvertriebene haben den Ärger beim Meldeamt bereits durchlebt. Manch ein Abstammungs-Deutscher ist auch schon nach dem Datum seiner Einbürgerung gefragt worden, weil der Datensatz der Meldebehörde dazu Anlaß gab.
Nicht alle deutschen Ordnungsämter akzeptieren in ihrer Verwaltungspraxis, daß ein Teil unseres Volkes in deutschen Städten und auf deutschem Territorium geboren worden ist, das niemals zum Geltungsbereich des deutschen Grundgesetz es gehört hat, wohl aber zum Geltungsbereich der 1973 vom Bundesverfassungsgerichtes bestätigten territorialen Verfaßtheit, die auch weiterhin verbindlich bleibt. Solche Behörden verpassen Heimatvertriebenen und Spätaussiedlern dann gerne entgegen den entsprechenden Anträgen Personalausweise, in denen etwa für 1943 der Geburtsort Klaipeda, Litauen, oder auch Wroclaw, Polen, nachgewiesen ist. In diesen Fällen wird den deutschen Heimatvertriebenen mit der deutschen Identität noch die letzte Würde genommen, nur weil die eigentlich verbindlichen politisch-völkerrechtlichen Sachverhalte die Vertreiberstaaten in Unruhe versetzen könnten. Dies gilt oft sogar dann, wenn der Antragsteller seinen abgelaufenen Ausweis vorlegen kann, der Memel oder Breslau als Geburtsort erkennen lässt.
Auch Frankfurt am Main stand kürzlich im Verdacht, diese diskriminierende Verwaltungspraxis zu übernehmen. So verlegte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes den Geburtsort einer 1940 in Königsberg/Pr. Geborenen nach Königsberg, Russland, und ließ sich davon zunächst auch nicht abbringen. Erst nachdem die Freundeskreis Ostdeutschland gegen-über der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth mit einer Protestnote gegen diese Form von Diskriminierung aktiv geworden war, wurde der Vorgang überprüft und die Antragstellerin erhielt einen Personalausweis mit den fast korrekten Geburtshinweisen 1940 Königsberg. Fast korrekt, denn es bleibt offen, welches Königsberg gemeint ist. Übrigens bat der zuständige Dezernent bei der Freundeskreis Ostdeutschland wegen des bedauerlichen Einzelfalls um Nachsicht und versicherte, "daß Heimatvertriebene nicht durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung diskriminiert werden". Auch der Behördenleiter der Abteilung entschuldigte sich.
Um Leseranfragen vorwegzunehmen: Im bayrischen Königsberg wird zwischen "Ureinwohnern" und Zugezogenen derzeit nicht differenziert, da dort nach Angaben des geschäftsführenden Behördenleiters Schneider keine preußischen, sondern auschließlich bayrische Königsberger leben. G. Langer
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