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Große Ereignisse werfen ihre Schatten wieder einmal weit voraus: die Fülle de ungehemmten Informationsflusses, wie er sich aus dem derzeit letzten Stand etwa über da Internet-System ergibt, setzt zwangsweise auch eher ungeliebte Nachrichten un Hintergrundwissen mühelos über Staats-und Sprachgrenzen frei. Die sonst eher gepriesen grenzenlose Freizügigkeit ruft aber eben deshalb bei den selbsternannten Tugend- un Letzte-Wahrheit-Wächtern, die allesamt im gut ausstaffierten Demokratiegewan daherkommen, heftigste Uruhe hervor. Nachdem nun schon "gedanklich Filtersysteme" von einigen mit Nachrichten handelnden Großgesellschaften ih "reinigendes" Werk tun, die ähnlich wie ein Telefonüberwachungssystem, das be bestimmten "Reizwörtern" ein Tonband zum Aufzeichnen bringt "Reizgedanken" nicht mehr passieren läßt, wächst die Unruhe an viele Fronten.
Das neueste Beispiel in Sachen Zensur liefert möglicherweise die Novellierung de Bundesdatenschutzgesetztes, bei dem es darum geht, daß für alle Verlage und Redaktione die Bestellung eines Redaktionsdatenschutzbeauftragten vorgesehen ist. Dieser Beauftragte der dann außerhalb des Redaktionskollegiums für den Datenschutz zuständig wäre bekäme aber zwangsläufig ungehinderten Zugang zu allen Informationen und Recherche n de Redaktion oder einzelner Journalisten. Was sonst sogar gesetzlich geschützt wird, wär dann außerhalb der Verlage verfügbar. Die Sprecherin des Deutschen Presserates, Ursul Ernst-Flaskamp, sieht die "Gefahr einer Pressezensur unter dem Deckmantel eine vermeintlichen Stärkung des Datenschutzes" aufkommen. Tatsächlich aber sei de bisherige Pressekodex, der eine praktizierte Form des "Datenschutz-Audits" darstelle, hinreichend, wahre das Persönlichkeitsrecht und mache aus Sicht der Press Einschränkungen der journalistischen Arbeit durchaus überflüssig.
Die Befugnisse des geplanten Datenschutzbeauftragten gingen sogar so weit, daß e schon im Vorfeld Recherchen und Veröffentlichungen mit personenbezogenen Daten behinder könne, meinte die Sprecherin des Deutschen Presserates. Zudem werde im Falle eine Verabschiedung des Gesetzes "das Damoklesschwert unabsehbare Schadenersatzforderungen schon zum Zeitpunkt der redaktionellen Recherche über der Press hängen".
Immerhin gibt es auch Erfreulicheres aus der Branche zu berichten: der Deutsch Presserat begrüßte die Gesetzesinitiative der FDP-Bundestagsfraktion zur Novellierun des Zeugnisverweigerungsrechtes bei Journalisten. Danach sollen künftig da Zeugnisverweigerungsrecht sowie ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot für vo Journalisten selbst recherchiertes Material respektiert werden.
Immerhin ist aber trotz der im Koalitionsvertrag von Rotgrün angekündigten und vo Justizministerin Däubler-Gemlin betonten Notwendigkeit der Verbesserung de Zeugnisverweigerungssrechtes die Bundesregierung bislang untätig geblieben. Müller |
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