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Wie die Gazeta Olsztynska meldete, ist der Verband jüdischer Gemeinden an die Lycker Stadtverwaltung mit der Forderung herangetreten, ihm den Teil des an den Papstbesuch in Polen erinnernden Johannes-Paul-II.-Platzes abzutreten, auf dem sich vormals der jüdische Friedhof befand.
Tomasz Czepulkowski, Sekretär der Stadt Lyck, präzisierte die jüdische n Forderungen: "Die jüdische Gemeinde fordert einen Teil der Anhöhe, die am Rand des Johannes-Paul-II.-Platzes liegt, ebenso den angrenzenden Bereich, der sich zum Papstdenkmal zieht und unter anderem einen Teil des Weges mit einschließt, den das Papstmobil nutzte."
Der Verband jüdischer Gemeinden stützt seine Forderungen auf alte deutsche Karten, aus denen angeblich hervorgehe, daß sich an dieser Stelle der jüdische Friedhof mit einer Fläche von ungefähr 1.800 Quadratmetern befunden habe.
"Wir sind momentan bemüht zu ermitteln, um welche Fläche es genau geht, indem wir historische Pläne mit zeitgenössischen vergleichen, und wir müssen auch auf der Basis von Archivmaterial überprüfen, ob die jüdische Gemeinde ein Recht auf dieses Areal hat", heißt es hierzu von Tomasz Czepulkowski. Die Angestellten erwartet eine Menge Arbeit, besonders hinsichtlich der Übersetzung vieler Dokumente.
Seitens der Lycker Bischofskurie gibt es keine Kommentare zu dieser Angelegenheit. "Das gehört in die Kompetenz der Stadtverwaltung", heißt es hierzu vom Kurienkanzler Pfarrer Kazimierz Latek.
Der Zweite Vorsitzende der Regulierungskommission in Glaubensfragen der jüdischen Gemeinden, Pawel Wildstein, vertritt den Standpunkt, daß in solcher Situation ein Kompromiß gefunden werden müsse. "Der Friedhof ist bei Juden eine Art Heiligtum. Wenn diese Forderung allerdings etwas berührt, was den Gegenstand der Beachtung seiner Heiligkeit Johannes Paul II., den ich persönlich kenne, betrifft, muß die Angelegenheit so behandelt werden, daß der Wolf satt wird und das Schaf am Leben bleibt. Ich glaube, daß in solchem Fall so beschlossen werden muß, daß die geistigen Werte vor den materiellen stehen sollten", sagt Wildstein.
Die Gesetzgebung von 1997 sieht für die Regulierung von Forderungen ehemaliger Besitzer auf Rückgabe von Liegenschaften auch die Möglichkeit des Angebotes eines Ersatzareales oder die Entschädigung in finanzieller Form vor. Wenn bewiesen ist, daß die jüdische Gemeinde einen Anspruch auf das geforderte Territorium hat, wird die Stadtverwaltung wohl eine Ersatzfläche anbieten.
Der Leiter des Lycker Archives, der Historiker Tadeusz Manczuk, kommentiert die jüdische Forderung wie folgt: "Es ist unbestritten, daß in Lyck eine jüdische Gemeinde bestand. In der Monographie von Reinhold Weber [Autor des Buches ,Der Kreis Lyck , die Redaktion] gibt es die Information, daß jemand in der Kristallnacht die Synagoge vernichtet hat. In dieser Monographie befindet sich zwischen dem Buchdeckel und der Titelseite ein Stadtplan von Lyck, auf dem auch der jüdische Friedhof eingezeichnet ist, eben unweit der Anhöhe auf dem Johannes-Paul-II.-Platz. Die Juden wie auch der Rat der Stadt gaben uns den Auftrag, die Angelegenheit zu untersuchen. Ich muß unparteiisch bleiben und kann hier nicht kommentieren."
Vor zweieinhalb Jahren hatte die Regulierungskommission in Glaubensfragen der jüdischen Gemeinden dem Rat der Stadt bereits ein ähnliches Anliegen vorgetragen. Damals hatte sie eine Parzelle an der Hindenburgstraße (ulica Armii Krajowej) verlangt. Die Frage, ob diese Parzelle und in welcher Größe jüdisches Eigentum ist, ist noch ungelöst. Die Gazeta Olsztynska äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jüdischen Forderung. Ihr zufolge geht aus alten Dokumenten und Stadtplänen hervor, daß vor Jahren nur ein Teil des Geforderten tatsächlich jüdisches Eigentum gewesen sei. G. D.
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