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Kein Verfahren gegen Hohmann

 
     
 
Die Prüfung eines Anfangsverdachts gegen MdB Martin Hohmann wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede auf die Anzeigen verschiedener Verbände und Einzelpersonen hat zur Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Fulda geführt. Eine strafrecht
liche Würdigung der Rede des Angezeigten vom 3. Oktober 2003 in Neuhof hat ergeben, daß keine Straftatbestände verwirklicht sind." Dies sind die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft des Fuldaer Landgerichts, das das Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann hiermit eingestellt hat. Wegen seiner als antisemitisch kritisierten Rede vom 3. Oktober 2003 waren dort mehrere Anzeigen - darunter eine des Zentralrats der Juden - gegen den Politiker eingegangen. Der von der Union aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossene CDU-Politiker ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber nicht weiter zu belangen, da er den Begriff "Tätervolk" im Konjunktiv verwendet habe. Auch habe er seine Ausführungen dadurch relativiert, daß weder die Deutschen noch die Juden ein "Tätervolk" seien. Ob trotz dieser Entscheidung von seiten der Fuldaer Staatsanwaltschaft die hessische CDU ihr geplantes Parteiausschlußverfahren gegen Hohmann durchsetzt, ist noch offen. Allerdings wird beispielsweise von der SPD in Hessen Druck auf CDU-Landeschef Koch ausgeübt, sich durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht beeinflussen zu lassen.
 
     
     
 
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