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Wie die polnische Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" unlängst mitteilte, verweigert Israel die Auslieferung des ehemaligen Kommandanten des polnischen Konzentrationslagers in Schwientochlowitz, Salomon Morel, mit der Begründung, daß es "nach israelischem Recht keine Grundlage für eine Auslieferung Morels gebe".
Die "Verbrechen, die dem ehemaligen Kommandanten angelastet werden, sind nach israelischem Recht keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verjähren nach 20 Jahren". Der Beschuldigte hatte die Leitung des Konzentrationslagers in Schwientochlowitz nach dem Einmarsch der Roten Armee in Schlesien übernommen, das für Deutsche eingerichtet worden war. In jenem Konzentrationslager waren seinerzeit etwa drei- bis dreieinhalbtausend Deutsche und Polen, sofern sie die Volksliste unterschrieben hatten, unter schlimmsten Umständen interniert. Die Entscheidung zur Einlieferung unterlag keinen ordentlichen Gerichten, sondern erfolgte nach der Willkür der Geheimpolizei UB.
"Morel" so schreibt die polnische Zeitung weiter, "mißhandelte die Gefangenen. Im Jahre 1992 hat die Bezirkskommission für die Untersuchung von Verbrechen gegen das polnische Volk Nachforschungen über die Todesursachen von 1538 Personen die im Lager Swietochlowietz umkamen, eingeleitet." "Laut Aussagen von Zeugen hat Morel die Gefangenen oft selbst verprügelt, wobei diese verletzt oder zu Krüppeln wurden u. a. das Gehör verloren."
Der mit der Sache betraute polnische Staatsanwalt Jerzy Gajewski meinte nach der Ablehnung: "Wenn der Antrag einmal abgelehnt wurde, hat es keinen Sinn, das Spiel nochmals zu beginnen". Professor Witold Kulesza, Chef der Untersuchungskommission, meinte dagegen: "Wir haben es hier mit einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu tun, für das es keine Verjährung gibt."
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