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Gefragt, ob die Justiz sich die Straftäter mit der ganzen Härte des Gesetzes vornimmt, würde kaum ein Deutscher ja sagen wollen. Zu weit haben sich Gerechtigkeitsgefühl und Rechtspraxis auseinander entwickelt. Wenn Kinderschänder Freigang bekommen und Wirtschaftsverbrecher mit Bagatellstrafen gestreichelt werden, ist dies auch kein Wunder.
Aber die Bürger werden nicht gehört, und die Angehörigen der Opfer erst recht nicht - selbst dann nicht, wenn es um die ganz entscheidende Frage geht: Gnade vor Recht für die Staatsfeinde Nummer eins? Brigitte Mohnhaupt, genannt "Die Chefin" der RAF-Terroristen, und Christian Klar, ihr Mordgeselle bei den Attentaten auf Siegfried Buback, Jürgen Ponto und der Hinrichtung von Hanns-Martin Schleyer, wollen nach 24 Jahren auf freien Fuß.
Gerichte können die Haft auf Bewährung aussetzen, der Bundespräsident kann als Gnadenherr die Strafe erlassen - und sollte es tun, wenn es vernünftig ist: Aus humanitären Gründen bei hohem Alter oder Gebrechlichkeit des Gefangenen, selbst die Versöhnung mit der Gesellschaft wäre ein ausreichender Anlaß. Die Begnadigung von IRA-Terroristen zum Beispiel hat Nord-Irland ruhige Zeiten gebracht.
Aber weder Mohnhaupt noch Klar haben bisher Reue zu ihren Verbrechen vermittelt, noch sind sie in der Haft hinfällig geworden. Ganz im Gegensatz zu anderen RAF-Terroristen, die aus dem Gefängnis heraus zur Umkehr aufgerufen haben.
Auch wenn die Bedrohung durch Terror heute eine ganz andere Dimension hat: Warum nur sollte man das exemplarische Urteil der Tatrichter übergehen und fünfmal lebenslange Haft und zusätzliche 15 Jahre auf die Mindesthaftdauer begrenz |
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