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Kolonien sind in der Regel Städte, die auf erobertem oder annektiertem römischem Gebiet gegründet wurden. Die Einrichtung einer Kolonie ist einem Gründungsritual unterworfen: Vorzeichenbefragung, Absteckung und Weihe des Gebietes der neuen Stadt ( Städtebau). Zur Zeit der Republik werden die Kolonisten von einem Dreimännergremium (tres viri coloniae deducendae agroque dividundo) angeführt (deductio coloniae), zur Kaiserzeit von einem Legaten oder curator . Man unterscheidet drei Kolonietypen:
Römische Kolonien (coloniae civium Romanorum). Diese Kolonien haben die Aufgabe, an strategisch wichtigen Punkten in Italien sowie später in den Provinzen die römische Herrschaft zu sichern. Sie bestehen in der Regel zu Beginn aus 300 römischen Bürgern, die all ihre Bürgerrechte behalten und sich bestimmter Privilegien erfreuen, so der Befreiung von der Steuer Lind, zumindest theoretisch, vom Militärdienst. Die römischen Kolonien sind Abbilder Roms und haben die gleichen städtischen Institutionen. Die einheimische Bevölkerung des umgebenden Gebietes wohnt in Dörfern (vici, conciliabula), deren rechtlicher Status unterschiedlich ist: Sie können Unterworfene, Verbündete oder Gleichgestellte (mit nicht ganz vollständigem Bürgerrecht) der Kolonie sein.
Latinische Kolonien (coloniae latinae). Diese bestehen aus Latinern, mit denen sich gelegentlich auch die Römer, die dann aber ihr volles Bürgerrecht einbüßten, vermischten. Die Zahl der Kolonisten ist üblicherweise höher als in den römischen Kolonien. Die ersten latinischen Kolonien wie Velitrae, Antium oder Ardea wurden vom Latinischen Bund ( Latiner) gegründet; nach dessen Auflösung 338 setzte Rom, nunmehr Hauptstadt Latiums, die Gründungen in Italien bis zum Beginn des 2. Jhs. v.Chr. fort. Trotzdem entwickelte sich ihre Rechtsstellung seit der Gründung Arminiums im Jahre 268 ungünstig, denn die ersten latinischen Kolonien wurden so behandelt wie die bevorzugtesten Verbüncletenstädte: Ihre Einwohner hatten Stimmrecht in Rom Lind erhielten, wenn sie sich in Rom niederließen, das volle Bürgerrecht (das Recht, gewählt zu werden). Die späteren Gründungen aber wie Cremona, Piacenza oder Valence aus der Zeit von 268 bis 181 besaßen nur eingeschränkte Rechte wie das ius commercii und ausnahmsweise das ius connubii, ungefähr vergleichbar mit den weniger gut gestellten Verbündetenstädten. Im Unterschied zu den römischen Kolonien, die allesamt am Meer lagen, befanden sich die latinischen Kolonien im Landesinnern. Ihre Aufgabe war dementsprechend die Bodenbewirtschaftung. Der Bundesgenossenkrieg beendete die Unterscheidung zwischen römischen und latinischen Kolonien, da die Latiner das volle Bürgerrecht erhalten hatten. Doch Rom gründete weiterhin Kolonien latinischen Rechts in den Provinzen: Ab dem 1. Jh. v.Chr. haben sämtliche neuen Kolonien römisches Recht, doch das latinische Recht (ius Latii) wurde weiterhin in bestimmten Regionen des Imperiums wie den Alpen oder in Spanien als Vorstufe zum Vollbürgerrecht angewandt.
Veteranenkolonien (coloniae veteraforum). Diese kommen unter Marius auf und verbreiten sich seit Caesar , indem die eroberten Gebiete als Lohn den Truppen zugeteilt werden. Auf diese Weise sind derartige Kolonien über das ganze Imperium verstreut.
Allen Kolonien kommt bei der Verbreitung der Zivilisation eine Bedeutung allerersten Ranges zu. |
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