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Bundespräsident Köhler hat allen Grund, der Bundesregierung genau auf die Finger zu schauen - das Antidiskriminierungsgesetz hat er bisher noch nicht unterschrieben. Nach den Planungen der Großen Koalition sollte das umstrittene Gleichstellungsgesetz bereits am 1. August in Kraft treten.
Köhler könnte allein aus protokollarischen Gründen das Gesetz auf die lange Bank schieben, denn erst vier Tage vor dem 1. August hatte das Kanzleramt die Gesetzesfassung an das Präsidialamt übermittelt, nachdem der Bundestag bereits zwei Wochen zuvor zugestimmt hatte.
Aber von Mißachtung des Staatsoberhauptes ist weniger die Rede - das Gesetz ist "Flickwerk bis zur letzten Minute", wie FDP-Generalsekretär Dirk Niebel es formulierte.
Das Gesetz war unter irreguläre n Bedingungen zustande gekommen: Der Bundesrat hatte wichtige Änderungen verlangt - unter anderem den Verzicht auf die ominöse Verbandsklage. In der Textfassung, die die Abgeordneten dann billigten, waren die entsprechenden Passagen aber nicht gestrichen, ein Versehen der beteiligten Bundesministerien für Familie, Arbeit und Justiz (Zusammenfassung vom 22. Juli). Vs |
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