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Mit dem Titel legatus bezeichnete man mehrere unterschiedliche Amtsfunktionen. Es handelte sich entweder um einen Gesandten, einen Vertreter, einen Beauftragten oder um den Inhaber eines militärischen Rangs.
Die Legaten des römischen Volkes (legati populi Romani) sind als Botschafter in ausländische Staaten entsandte Senatoren . In den Provinzen aber trug eine Anzahl Magistrate diesen Titel. So war etwa der Statthalter einer Provinz in republikanischer Zeit von Ratgebern (legati) umgeben, die durch den Senat ausgewählt worden waren und sogar die Funktionen des Statthalters übernehmen durften; man nannte sie legati pro praetore. In der Kaiserzeit gab es ebenfalls solche legati pro praetore, die den Prokonsuln in den senatorischen Provinzen zur Seite standen. In den kaiserlichen, konsularischen und prätorianischen Provinzen trugen die Statthalter den Titel eines legatus Augusti pro praetore vir consularis oder praetoris. Als militärischer Rang wurde dem legatus ein besonderes
Kommando, etwa über die Reiterei oder die Reserve, übertragen. In der Kaiserzeit waren die Legaten Legionskommandanten (legati Augusti legionis). |
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