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Die Herkunft des plebs (Volk, Masse) ist umstritten, doch zweifellos sind die Plebejer die Nachfahren der unterworfenen Völker, der niedergelassenen Fremden und der alten Klienteln der Patrizier. Sie sind Kleingrundbesitzer, Künstler und Händler. Sie sind zwar frei, doch ohne Pflicht und ohne Recht. Von den Patriziern unterscheiden sie sich dadurch, daß sie keine Gentilstruktur und ihre eigenen Götter (Ceres, Liber, Libera, Merkur) haben.
Die etruskische Königsherrschaft ließ die Plebejer sowohl aus innen- wie außenpolitischen Gründen am politischen Leben der Stadt teilhaben, doch blieben ihre Rechte beschränkt: Sie besaßen zwar das ius commercii, das Recht Rechtshandlungen vornehmen zu können, nicht aber das ius conubii, das Recht, sich gesetzeskonform zu verehelichen. Doch die dem Servius Tullius zugeschriebenen Reformen wie etwa die Aufteilung der Patrizier und Plebejer in Zenturien gemäß ihrem Vermögen und in Tribus gemäß ihrem Wohnsitz, die aber wohl aus dem 5. Jh. stammen dürften, gestatteten es dem plebs, schrittweise zu einer Gleichsetzung mit dem Patriziat zu gelangen. Mehrere Male zog sich der plebs auf den Aventin, wo er die Trias aus Ceres, Liber und Libera verehrte, oder auf den Heiligen Berg, etwa zwölf Kilometer nordöstlich von Rom, zurück. Angesichts dieser drohenden Trennungen gestanden die Patrizier den Plebejern mehr und mehr Rechte zu: 491 wurde das Amt des Volkstribunen geschaffen, 445 erhielten sie das ius conubii, 367 wurde ihnen der Zugang zum Konsulat gewährt und 300 v.Chr. der Zugang zu den meisten Priesterämtern (lex Ogulnia).
Seit dieser Zeit schwand der Gegensatz der beiden Stände, Patrizier und Plebejer, dahin, und es bildete sich eine neue Aristokratie heraus, die aus den Familien bestand, von denen mindestens ein Mitglied eine kurulische Magistratur erhalten hatte: der Adel (nobilitas). Mit dem Wort plebs wurde dann nur noch das niedere Volk, der Pöbel, bezeichnet. |
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