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Ein Promagistrat , der das konsularische imperium besitzt. In der Regel ist es ein Konsul , dessen imperium man verlängert, um ihm zu ermöglichen, den während seiner Amtszeit begonnenen Krieg zu Ende zu führen. Ab der Mitte des 2. Jhs. v.Chr. vertraute man dem proconsul die Statthalterschaft einer Provinz an. Doch nach 52 v.Chr. konnten die Konsuln erst nach fünf Jahren zu prokonsularischen Statthaltern ernannt werden. In der Kaiserzeit waren die Prokonsuln die Statthalter der senatorischen Provinzen und mußten nicht notwendigerweise ehemalige Konsuln sein. |
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