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Ein weniger freier Rechtsstatus als der des municipium , den man manchen Städten Italiens gab. Die Präfekturen (praefectura) behielten ihre kommunale Selbständigkeit nicht bei, sondern wurden von Präfekten (praefecti lure dicundo) verwaltet, die von den Tributarkomitien oder vom Prätor ernannt wurden. Die Bevölkerung besaß zwar das römische Bürgerrecht , jedoch nicht das Recht zur Abstimmung (civitas sine suffragio). In Italien besaßen diesen Status etwa Cumae, Pozzuoli, Capua, Volterra und Atella; in der späten Kaiserzeit wurden die Provinzen in vier Präfekturen zusammengefaßt. |
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