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Geschäftsleute, die mit der Versteigerung öffentlicher Aufträge und der Eintreibung von Steuern beauftragt waren. Sie streckten dem Staat das Geld vor, das sie dann selbst einzutreiben hatten. Sie waren zu Handelsgesellschaften zusammengeschlossen, beschäftigten sowohl in Rom wie in den Provinzen zahlreiches Personal und stellten eine beachtliche Finanzmacht dar. Mit dem Ritterstancl waren sie eng verbunden, doch mußte man kein Ritter sein, um publicanus zu sein. Die Ausübung einer Magistratur oder die Würde eines Senators war mit dem Beruf des publicanus unvereinbar. |
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