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Res publica

 
     
 
Wörtlich bedeutet dieser Begriff ’Gemeinwesen’ und ist das Gegenteil von ’Privatangelegenheit’ (res privata).

Res publica setzt eine bestimmte gesetzliche Regelung voraus, von der manche Regierungsformen, so die Tyrannis oder die Oligarchie, ausgeschlossen sind, aber auch die Einheit und die Verbundenheit der Bürger zu einer Gemeinschaft. Es handelt sich um den politischen Ausdruck für ’Volk’ (populus) als Einheit. Das Privatinteresse eines jeden (res privata) steht gewöhnlich hinter dem höheren Interesse der Gemeinschaft (res publica) zurück. Abhängig vom Umfeld, in dem das Wort steht, bedeutet es ’Staat’, ’Staatsverwaltung’ oder auch ’Staatsangelegenheiten’, nur selten ’republikanische Verfassung ’, was man eher mit libera respublica, libera civitas oder Tiber populus umschrieb.
 
     
     
 
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