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Die Einnahmen des Staates sprudelten aus sechs Quellen, die sich aber von Epoche zu Epoche unterschieden:
Einnahmen aus staatlichen Gütern, von denen es zweierlei Kategorien gab: Zuni einen die öffentlichen Plätze wie Märkte , Wasserleitungen oder Brükken, von denen manche an Privatleute verpachtet wurden, und zum anderen der ager publicus .
Direkte, in den Provinzen erhobene Steuern: Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind kompliziert und äußerst variantenreich; man kann sagen, daß gemeinhin die Kopfsteuer recht selten war und die Haupteinnahmequelle im Grundeigentum lag, das durch Natural(vectigab sowie Geldabgaben (stipendiunm) besteuert wurde; erstaunlich ist, daß bis Diokletian nur die Provinzen Grundsteuern zahlten.
Indirekte Steuern: Das portorium ist eine Verkehrssteuer (Zölle, Genehmigungen, Gebühren); sie wurde im gesamten Kaiserreich erhoben.
Steuern auf Verkäufe und Übertragungen von Besitz: Diese wurden größtenteils durch Augustus eingeführt und beliefen sich auf 1% bei öffentlichen Verkäufen, aber 20% bei Freilassungen und Erbschaften.
Einnahmen aus Monopolen und hoheitlichen Rechten: Das älteste, im Kaiserreich aufrechterhaltene Monopol war das des Salzhandels; des weiteren gab es das Münzmonopol; hinzu kamen Einnahmen aus Geldstrafen und erben-losen Gütern.
Außergewöhnliche Einnahmen: Hierzu zählen Tributleistungen, Kriegsbeute in Naturalien (praeda) oder Geldwerten (manubiae), Stiftungen und Legate von Privatleuten oder Provinzen sowie konfiszierte Güter (bona damnatorum). Zur Zeit der Republik wurden die indirekten Steuern meistenteils von den publicani festgelegt, zur Kaiserzeit aber ging man mehr und mehr zur Direktbesteuerung über. |
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