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Stiftung geboten

 
     
 
"Kulturarbeit nach Paragraph 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes mit 3,85 Millionen Mark im Kern sicher", behauptete Ilse Brusis (Düsseldorfer Arbeits- und Sozialministerin, SPD) noch im November 1998. Zugleich jedoch schlug sie vor, die institutionelle Förderung der entsprechenden Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen (beispielsweise das Gerhart-Hauptmann-Haus und das Haus Oberschlesien) zu vermindern, um gestrichene Projektmittel zu ersetzen. Dies würde eine weitere drastische Kürzung und zugleich eine verstärkte bürokratische Gängelung der Aktivitäten in der ostdeutschen Kulturarbeit bedeuten. Denn Projekte
müssen beantragt, begutachtet und genehmigt werden und beschäftigen so übergeordnete Behörden, die auf diese Weise ihre politischen Ziele verfolgen können. Dies kommt einer weiteren politischen Entmündigung gleich, wie sie schon seit Jahren in Nordrhein-Westfalen zu beobachten ist.

Es wird höchste Zeit, daß die Kulturarbeit nach Paragraph 96 BVFG durch die Begründung von eigenständigen Stiftungen von sachfremden Einflüssen befreit und von den diese Kultur hauptsächlich tragenden Bürgern und Verbänden in Eigenverantwortung geleistet wird. Eine Stiftung "Ostdeutsche Kultur" ist in Nordrhein-Westfalen überfällig. Mit der bisherigen Notstandsförderung ist eine wirksame Kulturdarstellung beziehungsweise Weiterentwicklung nicht zu erreichen.

 
     
     
 
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