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Militärtribun. Zur Zeit der Republik unterstand jede Legion sechs Militärtribunen (tribunus militaris), die reihum den Oberbefehl führten. Anfangs wurden sie von den Konsuln ausgewählt, doch seit Ende des 3. Jhs. durch die Tributarkomitien gewählt. Die jungen Männer begannen mit diesem Amt den cursus honorum .
Zur Kaiserzeit unterstehen sie nicht mehr direkt dem Oberbefehlshaber des
Militärs , sondern dem Legaten der Legion. Sie werden aus dem Senatorenstand gewählt.
Warum man das Amt des Militärtribunen mit konsularischer Gewalt, das es von 444 bis 367 v.Chr. gab, eingerichtet hatte, ist nicht bekannt.
Volkstribun. Das Amt des Volkstribunen (tribunus plebis) wurde 491 v. Chr. als Repräsentanz des Plebs geschaffen. Erst gab es zwei, später fünf und schließlich zehn Volkstribune, die von der Volksversammlung , später vielleicht von den Tributarkomitien, gewählt wurden. Im Prinzip hatten nur Plebejer Zugang zu diesem Amt.
Die Tribunen waren unantastbar (potestas sacro sancta). Wer Hand an sie legte, wurde verflucht. Beauftragt mit der Wahrung der Interessen des Volkes hatten die Tribunen das Recht, Volksversammlungen einzuberufen und ihnen vorzusitzen; des weiteren hatten sie das Recht auf Widerspruch , konnten für das Volk gültige Verordnungen erlassen und, wenn es ihnen beliebte, unter ihren Schutz nehmen. Doch waren diese Rechte nicht außerhalb Roms und seines Einzugsbereiches gültig. In der Folgezeit glichen sich die Machtbefugnisse der Trihunen denen der Magistrate an: das Recht, den Senat einzuberufen und ihm vorzusitzen, das Recht auf Auspizien , das Recht der obnuntiatio , das Recht auf Zwangsmaßnahmen gegenüber allem und jedem. Allmählich wurde aus dem ursprünglichen Plebejeramt eine Magistratur. Sulla schränkte die Rechte zwar ein, doch wurden sie später wieder erteilt.
Zur Kaiserzeit besaßen die Volkstribunen praktisch keine Machtbefugnisse mehr, denn der Kaiser eignete sich die tribunizische Gewalt (tribunicia potestas) an und ließ sie sich jedes Jahr erneut bestätigen. In Verbindung mit dem imperium verhalf sie ihm zur absoluten Macht. |
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