|
Der 5. August solle künftig zum nationalen Gedenktag für die deutschen Opfer von Vertreibung, Deportation und Zwangsarbeit erklärt werden. Dies forderten die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach, und die Bundesversammlung des BdV am 12. Mai in Berlin.
Am 5. August 1950 war in Stuttgart die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen " proklamiert worden. "Darin wurde das Recht auf die Heimat jedes Menschen, der Wille zum Frieden und zur Verständigung mit den Nachbarvölkern und Europa als Zukunftsvision manifestiert", so die BdV-Präsidentin. Dieses Friedensdokument habe maßgeblich zur politischen Stabilität im Innern und nach außen beigetragen.
Der Vertriebenenverband moniert, daß Kultur und Geschichte der Deutschen aus dem Osten, die Vertreibung von 15 Millionen und ihre Aufbauleistung nach dem Krieg im Schulunterricht der meisten Bundesländer gar nicht oder unzulänglich berücksichtigt werden. "Die Bundesländer", heißt es in der Erklärung, "sind aufgerufen, diesen Teil europäischer Geschichte und Kultur sachlich zu vermitteln."
Der BdV spricht sich gegen Übergangsregelungen im Rahmen der EU-Erweiterung insbesondere für Niederlassungsfreiheit und Grunderwerb aus. In jedem Falle sei es unverzichtbar, daß in der EU lebende Opfer von Menschenrechtsverletzungen von derartigen Regelungen ausgenommen würden, wenn sie aufgrund von menschenrechtswidrigen Handlungen und Gesetzen ihre Heimat in einem der Beitrittsländer verloren hätten. Übergangsfristen würden für diese EU-Bürger eine Fortschreibung von Menschenrechtsverletzungen bedeuten. Das sei mit dem Werteverständnis der EU unvereinbar.
|
|