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Hierbei handelt es sich um Streitfälle zwischen Staat und Privatpersonen, die von Beamten oder Verwaltungsangestellten, die das öffentliche Interesse vertreten, angestrengt werden; diese besitzen in ihrem Amtsbereich die entsprechende Befugnis. Zu Zeiten der Republik war das wichtigste Amt das des Zensors . |
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